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Die Durchführung der Aufgaben nach
dem Saatgutverkehrsgesetz ist in der Bundesrepublik Deutschland den
Bundesländern übertragen.
Bundesweit existieren zur Zeit 15
Anerkennungsstellen. Diese Anerkennungsstellen arbeiten in der
Arbeitsgemeinschaft der Anerkennungsstellen für
landwirtschaftliches Saat- und Pflanzgut eng zusammen.
Ziel der Zusammenarbeit soll die
einheitliche Umsetzung der Vorgaben aus dem Saatgutverkehrsgesetz, der
Saatgutverordnung und der Pflanzkartoffelverordnung sein. An den
Beratungen nehmen auch Vertreter von Bundesministerium für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft,
Bundessortenamt, Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung, Arbeitsgemeinschaft Saatgutverkehrskontrolle und
Fachgruppe Saatgut teil.
Zur einheitlichen fachlichen Umsetzung
wurden Richtlinien für Feldbesichtigung, Probenahme,
Kennzeichnung und Verschließung sowie Beauftragung von
privaten Feldbesichtigern bzw. privaten Laboratorien erstellt.
In der verwaltungsmäßigen
Abwicklung wie auch bei den Gebühren gibt es zur Zeit zwischen
den einzelnen Bundesländern wesentliche Unterschiede.
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